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AGB

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (der Ing.-Büro Querin GmbH, Gerstenkamp 18, 21739 Dollern) und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Vertragsschluss Kaufvertrag / Werkvertrag

Der Abschluss eines Werkvertrags / eines Kaufvertrags findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart, ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns mit Ihrer Bestellung ein Angebot bezüglich einer von uns angebotenen Dienstleistung machen welches von uns binnen zwei Wochen angenommen werden kann. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

1.4 Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen

Wir sind zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Wir werden Sie bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung Ihres Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und Ihnen während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widersprechen Sie fristgemäß, können sowohl wir als auch Sie das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit wir nicht das Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lassen.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Allgemein

Als technisch/nautischer Schiffsausrüster vertreiben wir Navigations- sowie Kommunikationsgeräte im Bereich der Berufsschifffahrt (B2B) und bieten zudem Einbau, Wartung und Reparatur der von uns angebotenen Geräte bei Ihnen vor Ort sowie die Serviceorganisation an.

2.2 Leistungserbringung

Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. Sollte eine Leistungserbringung auf Ihren Wunsch hin durch einen Dritten erfolgen, erstreckt sich unsere Pflicht zur Erfüllung des Vertrages lediglich auf die sorgfältige Auswahl des nunmehr die Leistung erbringenden Unternehmens und schließt eine Ersatzpflicht für die Fälle aus, in denen der Dritte trotz sorgfältiger Auswahl nicht zum vereinbarten Termin erscheint, die Arbeit nicht oder nur unvollständig ausführt oder Schäden an Ihren Anlagen verursacht.

2.3 Leistungszeit

Grundsätzlich werden die Liefer- bzw. Leistungszeiten individuell mit Ihnen vereinbart. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass alle technischen und kaufmännischen Fragen zwischen den Vertragsparteien vorab geklärt sind und die ggf. erforderlichen Genehmigungen für Ihr Vorhaben vorliegen. Wünschen Sie nach der Terminierung Änderungen oder Ergänzungen, können die vereinbarten Fristen/Termine nicht mehr eingehalten werden.

Soweit daher nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung/Leistung durch uns innerhalb von 21 Tagen. Der Fristbeginn für die Lieferung/Leistung ist bei Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauffolgenden einundzwanzigsten Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort/Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

3. Lieferung

3.1 Teillieferungen

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen Ihnen jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

3.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

3.3 Ausschluss der Lieferung

Postfachanschriften werden nicht beliefert.

3.4 Lagerkosten

Soweit sich der Versand bzw. die Zustellung der Ware auf Ihren Wunsch verzögert, behalten wir uns vor, Ihnen die hierbei entstehenden Kosten (insbesondere Lagerkosten) in Rechnung zu stellen.

3.5 Annahmeverzug

Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

4. Zahlung

4.1 Preise und Versandkosten

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird. Bei Einsatz unserer Servicetechniker bzw. Servicetechnikern von Dritten können ggf. zusätzliche Kosten entstehen.

Zudem können bei Vertragspartnern außerhalb der EU weitere Kosten anfallen, insbesondere solche für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute sowie einfuhrrechtliche Abgaben und Steuern, die wir nicht zu vertreten haben.

4.2 Zahlungsverzug

Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.3 Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

5. Ihre Verantwortlichkeit

5.1 Allgemeines

Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich.

Hierzu zählen insbesondere die Liefer-/ Rechnungsadresse bzw. der Liegeplatz Ihres Schiffes sowie die korrekte Terminierung gewünschter Servicedienstleistungen bzw. Reparaturen. Bei Reparaturen ist zudem eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung abzugeben um unsere Servicetechniker bzw. Servicetechniker von Dritten optimal auf den Einsatz vorbereiten zu können

5.2 Zutritt und Voraussetzungen am Einsatzort

Sofern wir bei Ihnen vor Ort Arbeiten vornehmen müssen bzw. dies von der gebuchten Leistung umfasst ist, haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass uns der Zutritt zu den jeweiligen Räumlichkeiten/Einsatzorten gewährt bzw. ein entsprechender Schlüssel ausgehändigt wird. Auch haben Sie sicherzustellen, dass in den Räumlichkeiten/Einsatzorten eine ausreichende Stromzufuhr, ggf. erforderlichen Hilfsmittel sowie Hilfspersonal vorhanden ist. Auch haben Sie die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit wir unsere Leistung ordnungsgemäß ausführen können. Verzögerungen durch Ihre unterbliebene Mitwirkung, haben Sie selbst zu vertreten.

5.3 Beratungen

Die etwaige Beratung über Funktionsfähigkeit und Eignung der Waren für Ihren beabsichtigten Einsatzzweck erfolgt durch uns nur als Hilfeleistung und ist nicht als Zusicherung zu verstehen. Sie haben selbst dafür Sorge zu tragen, sich über Funktionsfähigkeit und Eignung umfassend zu informieren und ggf. Auskunft Dritter einzuholen.

5.4 Datensicherung

Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Allgemeines

Die von uns gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhalten, an uns ab. Sie sind, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die Ihnen unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

6.2 Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen

Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall.

6.3 Weiterveräußerung

Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

6.4 Umbildung, Be- und Verarbeitung

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie erfolgt stets namens und im Auftrag von uns.

In diesem Fall setzt sich Ihr Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahren. Zur Sicherung der Forderungen gegen Sie treten Sie auch solche Forderungen an uns ab, die Ihnen durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

6.5 Rücknahme

Bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.

6.6 Freigabe von Sicherheiten

Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, sind wir auf Ihr Verlangen hin zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

7. Gewährleistung

7.1 Gewährleistung bei Kaufverträgen

7.1.1 Allgemeines

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für Sie zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht.

7.1.2 Gewährleistungsanspruch

Im Falle eines Mangels leisten wir nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf Sie über. Sie müssen offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.1.3 Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

7.1.4 Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Gewährleistungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

7.1.5 Verjährung

Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr.

Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

7.2 Gewährleistung bei Werkverträgen

7.2.1 Gewährleistungsanspruch

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

7.2.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

7.2.3 Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

7.2.4 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.

7.2.5 Servicedienstleistungen

Werden im Rahmen der Mängelhaftung für ein im Ausland befindliches Schiff Serviceleistungen erforderlich, erfüllen wir unsere Pflichten aus der Mängelhaftung nach Ankunft in einem deutschen Hafen. Ist dies nicht möglich, weil das Schiff nicht einen deutschen Hafen kommt, ist uns Gelegenheit zu geben, einen entsprechenden Service zu organisieren. Bestellen Sie ohne unsere Zustimmung einen Fremdservice, kommen wir für die Ihnen entstehenden Kosten nicht auf.

7.2.6 Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

7.3 Nichtbestehen des Gewährleistungsrechts

Ein Gewährleistungsanspruch ist in folgenden Fällen nicht gegeben, soweit der gerügte Mangel bedingt ist durch:

  • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung / Platzierung der Waren

  • eigenmächtiges nacharbeiten

  • fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung der Waren durch Sie oder Dritte

  • natürliche Abnutzung der Waren

  • fehlerhafte oder nachlässige Behandlung der Waren

  • Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel für die Waren

  • äußeres Einwirken durch Umwelteinflüsse auf die Waren

8. Haftung

8.1 Haftungsausschluss

Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Insbesondere ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn ein Service oder eine Reparatur aufgrund von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.

8.2 Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

9.2 Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

9.3 Mediationsklausel

Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung eine Mediation bei der Stader Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte der IHK Stade durchzuführen.

9.4 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.